Gewinnfreibetrag: Eine interessante Möglichkeit für Anleger:innen aus Österreich

Anleger:innen in Österreich, die betrieblich tätig sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieben erzielen, können den sogenannten Gewinnfreibetrag (GFB) gemäß § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen, um ihre Steuerlast zu senken. Dieser Freibetrag bietet die Möglichkeit, einen Teil des erzielten Gewinns steuerfrei zu stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders interessant ist dabei, dass auch Wertpapiere zur Geltendmachung dieses Freibetrags herangezogen werden können.

Investieren und dabei Steuern sparen

Seit 2023 haben Anleger:innen nicht nur die Möglichkeit, körperliche Wirtschaftsgüter (wie Maschinen oder Gebäude) für den Gewinnfreibetrag zu nutzen, sondern auch Wertpapiere. Dabei gilt: Der Gewinnfreibetrag kann mit Schuldverschreibungen aufgefüllt werden, wenn diese bestimmten Kriterien entsprechen.

Wichtige Gesetzesänderung: Ruhung des Gewinnfreibetrags für Wertpapiere 2027 bis 2029

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028, das der Nationalrat am 8. Juli 2026 beschlossen hat, wird die wertpapierbasierte Nutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags für die Jahre 2027 bis 2029 ruhend gestellt. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen und vor dem 1. Januar 2030 enden, können Unternehmer:innen den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nur noch durch Realinvestitionen geltend machen, also durch körperliche Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, etwa Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder IT-Geräte. Wertpapiere jeder Art sind für diesen Zeitraum nicht mehr begünstigt.

Für Anleger:innen bedeutet das konkret:

  • Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2026 ändert sich nichts. Wer noch dieses Jahr in geeignete Wertpapiere investiert, kann den Gewinnfreibetrag wie gewohnt in Anspruch nehmen.
  • Für Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 ist eine Neuanschaffung von Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag nicht mehr möglich.
  • Wer bereits begünstigte Wertpapiere hält und diese vorzeitig getilgt bekommt, kann im Übergangszeitraum weiterhin eine Ersatzbeschaffung in Wertpapiere vornehmen, um eine Nachversteuerung zu vermeiden.
  • Ab Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2029 beginnen, sollen Wertpapiere wieder als begünstigte Investition für den Gewinnfreibetrag zulässig sein.

Für Anleger:innen, die den Gewinnfreibetrag über Wertpapiere nutzen möchten, lohnt sich daher ein Blick auf das laufende Wirtschaftsjahr 2026.

Wertpapiere, die über CONDA Capital Market vermittelt werden, sind für den Gewinnfreibetrag geeignet. Diese Möglichkeit ist sowohl für den allgemeinen als auch den erweiterten Gewinnfreibetrag nutzbar.

Voraussetzungen für die Nutzung von Wertpapieren beim GFB

Um den erhöhten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren nutzen zu können, müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Mindestlaufzeit von vier Jahren: Die Schuldverschreibungen müssen mindestens vier Jahre im Anlagevermögen verbleiben, um angerechnet werden zu können.
  • Anlagevermögen: Die Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt zugeordnet sein.
  • Verfügbarkeit: Der Anschaffungszeitpunkt gilt als jener Zeitpunkt, an dem das Wertpapier in Ihrem digitalen Schließfach eingebucht wurde.

Wichtige Hinweise für Anleger:innen

Obwohl die Nutzung des Gewinnfreibetrags eine attraktive Möglichkeit bietet, sollten sich Anleger:innen immer bewusst sein, dass der Kapitalmarkt Risiken birgt. Es empfiehlt sich, eine Beratung durch eine:n Steuerberater:in in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation genau zu analysieren und die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags sind Anleger:innen selbst verantwortlich und CONDA übernimmt dafür keine Gewähr.

Wir empfehlen, dass Sie sich vor einer Investition eingehend beraten lassen und die jeweiligen Risiken sorgfältig abwägen.

Fazit: Chancen für CONDA-Anleger:innen

Mit den Wertpapieren auf CONDA Capital Market steht Anleger:innen eine Möglichkeit zur Verfügung, nicht nur in Projekte zu investieren, sondern auch von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Durch die Nutzung des Gewinnfreibetrags kann ein Teil der erzielten Gewinne steuerfrei gestellt werden – eine attraktive Option für alle, die ihre Steuerlast optimieren möchten.

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Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte Ihre:n Steuerberater:in. Der Kapitalmarkt birgt Risiken, und es gibt keine Garantie für die Wertentwicklung von Anlagen.


Karin Turki

Beitrag von

Karin Turki

in CONDA Capital Market News