Interessenskonflikt

Umgang mit Interessenskonflikten - Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten

Vermeidung von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit (potenziellen) Projektträgern.

Folgende Personen werden auf der CONDA Capital Market nicht als Projektträger zugelassen:

  • eigene Anteilseigner, die mindestens 20% der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten,
  • Mitglieder der Geschäftsleitung oder Beschäftigte,
  • jede Person, welche durch enge Kontrollverhältnisse oder Über-/Unterordnungsverhältnis zu genannten Anteilseignern oder Beschäftigten von CONDA Capital GmbH verbunden ist (Definition nach Artikel 4 Abs 1 Nummer 35 lit b der Richtlinie 2024/65/EU)

CONDA Capital Market hat die folgenden juristischen Personen als Personen identifiziert, die einen Interessenskonflikt zur Folge haben könnten:

  • CONDA GmbH mit einer 100% Beteiligung an CONDA Capital Market
  • D&D Holding GmbH mit einer 100% Beteiligung an CONDA GmbH
  • Horakel Ventures GmbH mit einer 42,04% Beteiligung an D&D Holding GmbH
  • Tannenberg Partners GmbH (DE) mit einer 42,04% Beteiligung an D&D Holding GmbH

Zudem sind mittelbar beteiligt an CONDA Capital GmbH (unterhalb von 20%):

  • EVWB3 GmbH (Anteil: 7,0299 %)
  • FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG (Anteil: 3,5149 %)
  • Locker Capital GmbH (Anteil: 1,7891 %)
  • Gartner Michael (Anteil: 0,8946 %)
  • MeinController GmbH (Anteil: 0,8946 %)
  • Turki Karin, Mag. (Anteil: 0,8946 %)
  • Tutsch Peter, Mag. (Anteil: 0,8946 %)

Vermeidung von Interessenskonflikten mit anlegenden Personen

Anteilseignern, Mitgliedern der Geschäftsleitung und Beschäftigten von CONDA Capital GmbH ist das Investieren in Projekte nicht generell untersagt.

Um potenzielle Interessenskonflikte zu minimieren, gelten für diese Personen maximale Anlagegrenzen je angebotenes Projekt in Höhe von EUR 5.000, -.


Wurde ein grundsätzlicher Interessenskonflikt festgestellt, weil eine dieser Personen ein Projekt investierte, gilt Folgendes:

Im Falle eines Investments < EUR 2.500, -

  • Sofern relevant werden erfolgsabhängige Vergütungen ausgesetzt, sofern ein Interessenskonflikt festgestellt wird und die Vergütung iVm der Anlage den Eindruck eines Interessenskonflikts erweckt;
  • Vermeidung von Einflussnahme auf das Projekt/den Projektträger; sowie
  • Vermeidung von Umständen, die einen Interessenskonflikt darstellen können;

Im Falle eines Investments > EUR 2.500, -

  • Informationsausschluss; und
  • getrennte Beaufsichtigung relevanter Personen, deren Hauptaufgaben darin bestehen, Tätigkeiten im Namen von Kunden auszuführen oder Dienstleistungen für Kunden zu erbringen, deren Interessen kollidieren könnten, oder die auf andere Weise unterschiedliche Interessen vertreten, die kollidieren könnten, einschließlich der Interessen von CONDA Capital GmbH.

Generelle Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten

Um die Einhaltung der Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten zu gewährleisten, wird eine Due Diligence im Rahmen des Projekt-Onbordings durchgeführt. Dabei wird auch geprüft, ob Interessenskonflikte vorliegen.

Verfügen Mitarbeiter:innen über privilegierte Informationen über einen Projektträger, welche den Anlegern nicht zur Verfügung stehen, sind diese Mitarbeiter von der Investitionsmöglichkeit ausgeschlossen.

CONDA Capital GmbH führt zudem interne Schulungen zum Thema Interessenskonflikte durch.

Die Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten werden jährlich bewertet und geprüft. Neuerungen sind hier veröffentlicht und können eingesehen werden.