Geschäftsfortführung in Krisenzeiten

Betriebskontinuitätsplan

Unsere Geschäftsfortführung in Krisenzeiten ist von höchster Bedeutung, um sicherzustellen, dass unsere betrieblichen und geschäftlichen Dienstleistungen unter allen Umständen ordnungsgemäß erbracht werden können. Unser Betriebskontinuitätsplan (Business Continuity Management, BCM) wurde entwickelt, um die Aufrechterhaltung unserer Aktivitäten im Falle von Ausfällen oder Betriebsunterbrechungen sicherzustellen.

Ziel des BCM

Unser Betriebskontinuitätsplan konzentriert sich auf betriebliche und geschäftliche Dienstleistungen, die von entscheidender Bedeutung sind. Dies sind Dienstleistungen, deren Ausfall die Einhaltung unserer Verpflichtungen als Schwarmfinanzierungsdienstleister gemäß geltender Vorschriften und Bestimmungen erheblich beeinträchtigen würde. Unser Ziel ist es, diese Dienstleistungen kontinuierlich zu erbringen und die Solidität und Kontinuität unserer Geschäftstätigkeiten sicherzustellen.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Kontinuität:

Unsere umfangreichen Maßnahmen zielen darauf ab, einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten und Ausfälle zu minimieren. Hier sind einige Schlüsselmaßnahmen aus unserem Betriebskontinuitätsplan:

  1. Back-Ups von Verträgen und kritischen Daten: Durch regelmäßige Back-Ups gewährleisten wir, dass wichtige Daten im Falle von IT-Störungen erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden können.
  2. Redundante IT-Infrastruktur durch Cloudcomputing: Die Verwendung von Cloudcomputing ermöglicht die ordnungsgemäße Verwaltung von Vereinbarungen, selbst wenn es zu einem Plattformausfall kommt.
  3. Reporting und Dokumentationspflichten: Durch angemessene Reporting- und Dokumentationsverfahren stellen wir sicher, dass Geschäftsdaten und Vereinbarungen ordnungsgemäß verwaltet werden, selbst wenn der Betrieb nicht fortgesetzt werden kann.

Kommunikation und Benachrichtigungen:

Im Falle eines Ausfalls haben wir klare Kommunikationsrichtlinien festgelegt:

  • Kunden, Anleger und Mitarbeiter werden je nach erwarteter Unterbrechungsdauer über den Ausfall, die Gründe und die Gegenmaßnahmen informiert.
  • Projektträger erhalten Zugang zu ihren Projektdaten und Anleger haben Zugriff auf ihre Anlegerprofile, um Informationen über ihre Investitionen zu erhalten.
  • Behörden werden gemäß den Richtlinien informiert, abhängig von der Dauer der Unterbrechung.

Insolvenzfall:

Für den Fall eines Insolvenzverfahrens haben wir klare Verfahrensweisen definiert, um die Geschäftstätigkeit in Abstimmung mit den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.

Unsere umfassenden Maßnahmen und klaren Verfahren gewährleisten, dass unsere Dienstleistungen und Verpflichtungen auch in Krisenzeiten nahtlos aufrechterhalten werden können. Unser Betriebskontinuitätsplan stellt sicher, dass sowohl unsere Kunden als auch Anleger darauf vertrauen können, dass ihre Belange geschützt sind, selbst in herausfordernden Situationen.