Crowdinvesting in Austria: invest online in companies.

CONDA Crowdinvesting is your opportunity to participate directly from the success of startups and SME.

Was ist Crowdinvesting und wie funktioniert das Investment auf einer Plattform?

Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfundings, bei der sich einzelne Anleger (die „Crowd“) an der Finanzierung von Firmen beteiligen und von starken Renditepotenzialen profitieren. Dabei kannst Du als Privatperson bereits ohne hohe finanzielle Rücklagen Geld in Projekte investieren, die ein enormes Wachstumspotential haben. Als private/r InvestorIn bei CONDA ist Deine Vermögensanlage bereits mit kleinen Geldsummen (ab 100 Euro) möglich.

Unsere Crowdinvesting Plattform bietet Dir gebührenfreie Investments in Startups, KMU sowie Immobilien-Projekte über unsere Partner-Plattformen. Mit einem Eigenkapital-Investment beteiligst Du Dich am Wachstum von Investitionsobjekten, die Du dir individuell zusammenstellst. Im Gegenzug erhältst Du im Erfolgsfall Basis-Zinsen sowie eine Unternehmenswertbeteiligung bei Startups.

Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfundings, bei der sich einzelne Anleger (die „Crowd“) an der Finanzierung von Firmen beteiligen und von starken Renditepotenzialen profitieren. Dabei kannst Du als Privatperson bereits ohne hohe finanzielle Rücklagen Geld in Projekte investieren, die ein enormes Wachstumspotential haben. Als private/r InvestorIn bei CONDA ist Deine Vermögensanlage bereits mit kleinen Geldsummen (ab 100 Euro) möglich.

Unsere Crowdinvesting Plattform bietet Dir gebührenfreie Investments in Startups, KMU sowie Immobilien-Projekte über unsere Partner-Plattformen. Mit einem Eigenkapital-Investment beteiligst Du Dich am Wachstum von Investitionsobjekten, die Du dir individuell zusammenstellst. Im Gegenzug erhältst Du im Erfolgsfall Basis-Zinsen sowie eine Unternehmenswertbeteiligung bei Startups.

Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfundings, bei der sich einzelne Anleger (die „Crowd“) an der Finanzierung von Firmen beteiligen und von starken Renditepotenzialen profitieren. Dabei kannst Du als Privatperson bereits ohne hohe finanzielle Rücklagen Geld in Projekte investieren, die ein enormes Wachstumspotential haben. Als private/r InvestorIn bei CONDA ist Deine Vermögensanlage bereits mit kleinen Geldsummen (ab 100 Euro) möglich.

Unsere Crowdinvesting Plattform bietet Dir gebührenfreie Investments in Startups, KMU sowie Immobilien-Projekte über unsere Partner-Plattformen. Mit einem Eigenkapital-Investment beteiligst Du Dich am Wachstum von Investitionsobjekten, die Du dir individuell zusammenstellst. Im Gegenzug erhältst Du im Erfolgsfall Basis-Zinsen sowie eine Unternehmenswertbeteiligung bei Startups.

Welche Vorteile bietet Crowdinvesting für InvestorInnen?

Crowdinvesting bietet für PrivatinvestorInnen eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen:

  • Geringe Investitionssumme (ab 100 Euro)
  • Hohe Renditechance (zwischen 4% und 8%)
  • Große Projekt- und Unternehmensauswahl mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Hohe Transparenz und Informationspflicht seitens der Unternehmen

Crowdinvesting bietet für PrivatinvestorInnen eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen:

  • Geringe Investitionssumme (ab 100 Euro)
  • Hohe Renditechance (zwischen 4% und 8%)
  • Große Projekt- und Unternehmensauswahl mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Hohe Transparenz und Informationspflicht seitens der Unternehmen

Crowdinvesting bietet für PrivatinvestorInnen eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen:

  • Geringe Investitionssumme (ab 100 Euro)
  • Hohe Renditechance (zwischen 4% und 8%)
  • Große Projekt- und Unternehmensauswahl mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Hohe Transparenz und Informationspflicht seitens der Unternehmen

 Welche Schwerpunkte bietet CONDA für Crowdinvesting in Österreich?

Unser Fokus ist die Finanzierung von Startups und KMU (Klein- und Mittelbetriebe). In Zusammenarbeit mit unseren Partner-Immobilien-Plattformen, kannst Du auf CONDA aber auch in ausgewählte Immobilien-Projekte (als "Co-Platzierung" markiert) investieren.

Ob Startup, KMU oder Immobilienprojekt - jedes Beteiligungsmodell hat natürlich seine Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, Dein Portfolio - und damit auch Dein Risiko - bestmöglich zu streuen.

 

Unser Fokus ist die Finanzierung von Startups und KMU (Klein- und Mittelbetriebe). In Zusammenarbeit mit unseren Partner-Immobilien-Plattformen, kannst Du auf CONDA aber auch in ausgewählte Immobilien-Projekte (als "Co-Platzierung" markiert) investieren.

Ob Startup, KMU oder Immobilienprojekt - jedes Beteiligungsmodell hat natürlich seine Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, Dein Portfolio - und damit auch Dein Risiko - bestmöglich zu streuen.

 

Crowdinvesting Startup

Crowdinvesting Startup

 

Ein junges, innovatives Unternehmen, das sich im Wachstum befindet. Als InvestorIn hast Du hier ein etwas höheres Ausfallsrisiko – da das Unternehmen am Markt meist noch nicht etabliert ist. Dafür bekommst Du jedoch auch einen höheren Basiszinssatz und profitierst außerdem von der Unternehmenswertbeteiligung. Die Basiszinsen, zusammen mit der Unternehmenswertbeteiligung, ergeben dann zusammen die ausgewiesene durchschnittlich erwartete Verzinsung.

  • Basis-Zinsen ab 4,5%
  • Wertsteigerungsbonus
  • Laufzeit ab 5 Jahren

Crowdinvesting KMU

Crowdinvesting KMU

 

KMU (Klein- und Mittelbetriebe) sind am Markt bereits etablierte Unternehmen mit Umsätzen bis 50 Mio. Euro/Jahr.

Ein Investment in ein KMU ist tendenziell mit weniger Risiken verbunden, weshalb auch ein geringerer Zinssatz anfällt.

Als InvestorIn hast du jedenfalls gute Einblicke in die unternehmerischen Tätigkeiten und (auf Grund der verfügbaren Vorjahresberichte) in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

  • Basis-Zinsen ab 4%
  • mögliche Bonus-Zinsen
  • Laufzeit ab 3 Jahren

Crowdinvesting Immobilien

Crowdinvesting Immobilien

 

Bei Immobilien-Projekten handelt es sich entweder um Bauprojekte oder auch um Bestandsimmobilien.

Der Vorteil für Dich als InvestorIn liegt darin, dass Du Dich bereits mit relativ kleinen Beträgen an den Immobilienprojekten beteiligen und von Zinsen profitieren kannst. Üblicherweise ist dies sonst nur Großanlegern und Institutionellen InvestorInnen vorbehalten.

Viele Immobilienprojekte bieten durch ihr Liegenschaftsvermögen eine höhere Sicherheit und sind deshalb eine gute Ergänzung zu Startup-Investitionen.

  • Basis-Zinsen ab 4%
  • Laufzeit ab 12 Monaten

Dein individuelles Portfolio: Deine Investment-Strategie

Erstelle Dir schon ab kleinen Beträgen Dein eigenes Investitions-Portfolio. Dabei entscheidest Du selbst, in welche Branchen Du investierst, welche Unternehmen Du finanziell und wirtschaftlich unterstützen möchtest und wie hoch Deine Rendite sein soll. Du weißt, wo Dein Geld hinfließt und kannst jederzeit Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen.

Vom kleinen Startup mit der Idee, die Welt zu verändern, bis hin zum bereits etablierten mittelständischen Unternehmen mit Millionenumsatz – mit der Crowdinvesting Plattform von CONDA hast Du ein breites Spektrum an interessanten und erfolgsversprechenden Investmentchancen.

Gerne klären wir offene Fragen zu Crowdinvesting mit Dir persönlich. Vereinbare jetzt online einen Termin.

Dein Leitfaden für Dein Crowdinvesting

Du brauchst Unterstützung bei der Auswahl der Crowdinvesting-Projekte? Wir haben einen Leitfaden zusammengestellt, der Dir die persönliche Bewertung der Unternehmen erleichtern soll.

Die häufigsten Fragen zum Crowdinvesting von InvestorInnen

 

 

 

Crowdinvesting allgemein

Crowdinvesting ist eine innovative Methode zur Kapitalbeschaffung von Unternehmen durch die Crowd: viele Personen (die „Crowd“) investieren kleinere Beträge in ein Unternehmen und erhalten dafür entweder eine Verzinsung, eine (Gewinn-)beteiligung am Unternehmen oder eine andere vorherig abgestimmte mögliche Variante.

Auf CONDA kannst Du bereits ab 100 Euro in erfolgversprechende Unternehmen investieren. Mit Deinem Investment beteiligst Du Dich am Wachstum Deiner Investitionsprojekte und profitierst von attraktiven Basiszinsen zwischen 4,5% und 10%. Diese können jährlich oder auch quartalsweise ausgezahlt werden.

Bei einem Investment in ein Startup erhältst Du außerdem eine Unternehmenswertbeteiligung. Bedeutet: Wenn das Unternehmen erfolgreich ist und dessen Wert steigt, profitierst Du ebenfalls, entsprechend Deiner Beteiligungshöhe, von der Wertsteigerung. Der Unternehmenswert wird jeweils am Laufzeitende ermittelt.

Crowdfunding (oder Schwarmfinanzierung) ist im Allgemeinen der Überbegriff für das Einsammeln von Geld aus der Crowd, über eine Plattform, die als Vermittler fungiert.

Beim Crowdfunding unterscheiden wir zwischen:

reward-basiertem Crowdfunding: Unterstützer finanzieren ein Projekt und erhalten dafür ein Produkt, die Möglichkeit ein in Entwicklung steckendes Produkt vorzubestellen oder sonstige materielle oder immaterielle Gegenleistungen. Diese Art verstehen wir heute als das "Crowdfunding". Eine international bekannte Crowdfunding-Plattform ist zum Beispiel Kickstarter. donation-basiertes Crowdfunding: dabei handelt es sich um klassisches Spenden. Viele Personen geben einem Unternehmen kleine Beträge und erwarten sich keine Gegenleistung. equity-based Crowdfunding ist eine Art des Crowdinvesting. Da die GeldgeberInnen hier im Idealfall eine monetäre Gegenleistung erhalten, nämlich eine Beteiligung am Unternehmen, sprechen wir von Crowdinvesting. lending-based Crowdfunding ist ebenfalls Crowdinvesting. InvestorInnen leihen einem Unternehmen Geld und erhalten dafür zumindest feste Zinsen. Bonuszinsen, Unternehmenswertbeteiligungen sowie Prämien sind ebenfalls Gegenleistungen, die InvestorInnen zusätzlich erhalten.
Durch Deine Investition erhältst Du Basiszinsen. Diese werden je nach Unternehmen jährlich oder halbjährlich ausgezahlt. Bei manchen Investments erhältst du auch erfolgsabhängige Bonuszinsen. Die meisten Unternehmen geben in den ersten Wochen der Crowdinvesting-Kampagne einen speziellen Early Bird Zins, der in der Regel sogar um 1% höher ist. Darum lohnt es sich ein/e Early Bird InvestorIn zu sein! 

Bei einem Start-up Investment erhältst Du zusätzlich eine sogenannte Unternehmenswertbeteiligung am Laufzeitende. Denn da ein Investment in ein Startup im Normalfall mit mehr Risiken verbunden ist, wird dieses dadurch belohnt.

Die Höhe der Zinsen, ob und bis wann es einen Early Bird Zinssatz gibt, die Vertragslaufzeit, sowie alle weiteren relevanten Informationen findest du jeweils auf der Projektseite in der rechten Spalte.

Außerdem bekommen InvestorInnen Prämien, wie zum Beispiel Vergünstigungen, Goodies, Sondergenehmigungen, etc., vom jeweiligen Unternehmen. Auch diese sind auf der Projektseite beschrieben.

Lending-based Crowdinvesting (oder Crowdlending) bezeichnet das Aufnehmen eines Darlehens von den Crowdinvestoren. Dabei profitieren die CrowdinvestorInnen in erster Linie von den Zinsen, die sie auf ihr eingesetzes Kapital erhalten und bekommen den Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit zurück.

Equity-based Crowdinvesting bedeutet, dass die CrowdinvestorInnen dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellen. Sie werden damit am Unternehmen beteiligt und tragen volles unternehmerisches Risiko. Diese Art des Crowdinvestings ist im deutschsprachigen Raum aufgrund des hohen Aufwands (große Anzahl an Crowdinvestoren als Gesellschafter) nicht gängig.

CONDA hat ein Modell gewählt, dass sich zwischen den beiden Formen bewegt: die CrowdinvestorInnen begeben ein partiarisches Nachrangdarlehen, was bedeutet, dass sie grundsätzlich eine laufende Verzinsung und am Ende der Laufzeit eine Erfolgsbeteiligung (Unternehmenswertbeteiligung) erhalten. Die CrowdinvestorInnen tragen damit einen Teil des unternehmerischen Risikos mit (Risiko beschränkt sich auf die getätigte Investitionssumme und es besteht keine Nachschusspflicht).

Für Unternehmen stellt sich diese Art des Kapitals ähnlich wie Mezzaninkapital dar. Durch die Kriterien der Nachrangigkeit, der Erfolgsabhängigkeit und der Langfristigkeit im Unternehmen ist es wie wirtschaftliches Eigenkapital einzustufen, erhöht damit die Bonität des Unternehmens und ermöglicht die Hebelung kurz- bis mittelfristigen Fremdkapitals.

Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer jährlichen Basis-Verzinsung auf Dauer der Laufzeit und die Zahlung einer Unternehmenswertbeteiligung (Unternehmenswertzins oder -bonus) zu Laufzeitende, der für die CrowdinvestorInnen den finanziell reizvolleren Anteil an dem Investment darstellt und das eingegangene Risiko rechtfertigt. Bitte beachte,  dass es bei Crowdinvestingprojekten, abhängig vom gewählten Beteiligungsmodell (Darlehensvertrag) Unterschiede geben kann. Die projektspezifischen Details für das jeweilige Crowdinvestingprojekt sind auf der Projektseite unter „Menüpunkt Details“ bzw. unter „Investionsinfo“ zu finden.

Als InvestorIn hast Du Informationsrechte über den Stand des Unternehmens. Nach Deinem Investment erhältst Du regelmäßige Updates sowie Erfolgsberichte über die Plattform per Email. Durch die Beteiligung besitzt Du als InvestorIn keine Mitspracherechte aber auch keine weiteren Pflichten.

Die Fundingschwelle definiert jenen Betrag, ab dem das Beteiligungsmodell umgesetzt wird. Wird die Fundingschwelle innerhalb der Zeichnungsfrist nicht erreicht, so wird der gesamte Zeichnungsbetrag wieder an die InvestorInnen zurücküberwiesen. Für die InvestorInnen entstehen in diesem Fall keine Kosten.

Das Fundinglimit definiert den maximalen Zeichnungsbetrag. Wird dieser erreicht, so wird das Projekt für die Zeichnung geschlossen.

Die Unternehmenswertbeteiligung ist Deine Beteiligung am Unternehmenswert, und damit die erfolgsabhängige Komponente Deines Investments. Ist das Projekt erfolgreich und der Wert des Unternehmens steigt, profitierst Du am Ende der Laufzeit von dieser Wertsteigerung.

Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Du dem jeweiligen Darlehensvertrag entnehmen kannst. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert auf eine von zwei Arten ermittelt: mittels Umsatz-Multiple oder Fachgutachten. Die Details zur Berechnung sind im jeweiligen Beteiligungsvertrag individuell festgelegt. Der jeweils höhere, und damit für die InvestorIn bessere Wert, gilt als Berechnungsgrundlage. Die InvestorIn erhalten damit, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, ihren Anteil an der Unternehmenswertsteigerung: die Unternehmenswertbeteiligung.

Neben der Unternehmenswertbeteiligung am Ende der Laufzeit erhalten die InvestorInnen jährlich einen laufenden Zins, den Basiszinssatz.

Die Fundingschwelle ist die Mindestsumme, die erreicht werden muss, damit das Investment zustande kommt. Sie richtet sich nach dem Kapitalbedarf des Unternehmens. Das Fundinglimit ist die Maximalsumme, die von allen Investoren zusammen insgesamt investiert werden kann.

Crowdinvesting über CONDA ist eine alternative Investitionsmöglichkeit in innovative Unternehmen. Du bist damit am Unternehmenserfolg beteiligt und kannst an Wertsteigerungen der Unternehmen, bereits ab einer sehr frühen Unternehmensphase, profitieren. Und das bereits ab einer Investitionssumme von EUR 100,00.

Außerdem kannst Du durch Dein Feedback aktiv die Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen und damit die Projekte der Zukunft mitgestalten. Dein Risiko beschränkt sich dabei auf die getätigte Investitionssumme, es besteht keine Nachschusspflicht.

CONDA & Plattform

Unsere Plattform www.conda.at ist nach dem neuesten Stand der Technik aufgesetzt. Sämtliche Sicherheitseinrichtungen werden regelmäßig überprüft und gewartet. Datensicherheit ist natürlich ein großes Thema, daher messen wir dem Schutz der Daten auch eine besondere Bedeutung zu.

Alle Details findest Du auch in unseren Datenschutzbestimmungen.

Wähle dazu bitte einfach das Projekt aus, in das Du investieren möchtest  und klick auf den Button „INVRESTIEREN“. Um auf CONDA investieren zu können, musst Du auf der Plattform registriert und angemeldet sein. Bist du bereits registriert, dann klicke nun auf "EINLOGGEN". Bist du noch nicht registriert, kannst Du dies jetzt nachholen.

Start Investitionsprozess in 4 Schritten:

Investitionsbetrag Gib Deinen gewünschten Investitionsbetrag ab 100 Euro in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätige die Eingabe mit einem Klick auf den grünen "Investieren"-Button. Du kannst Deinen Investitionsbetrag aber auch über die Zusatzprämien-Rubrik (die Felder darunter) auswählen, sofern diese angeboten wird. Eine Zusatzprämie erhältst Du immer zusätzlich zum Basiszinssatz und zur Erfolgsbeteiligung (z.B. Unternehmenswertbeteiligung). Information Investor Du siehst nun Deine persönlichen Daten. Wenn Du nicht als natürliche Person, sondern mit Deinem Unternehmen investieren willst, klicke jetzt auf den "Als Unternehmer"-Button. Verträge und Bestätigung Du siehst nun eine Übersicht Deiner Investition sowie alle Vertragsdaten zum Download. Wir senden Die diese aber auch alle per E-Mail für Deine Ablage. "Mein Name darf für Investments öffentlich angezeigt werden" - wenn Du lieber anonym investierst, dann entferne bitte jetzt hier den Haken. Jetzt musst Du nur noch bestätigen, durch das Setzen von Haken, dass Du alle Risiken zur Kenntnis genommen hast und auf den grünen Button "Investition bestätigen" klicken. Zahlung Deine Investition ist nun durchgeführt und Du siehst die Bankdaten, auf die Du Deinen Investitionsbetrag überweisen kannst. Natürlich erhältst Du alle Informationen auch nochmal per E-Mail und wir erinnern Dich, solltest Du vergessen zu überweisen. 🙂

Bitte logge Dich dazu mittels "Einloggen"-Button (rechts oben auf der Plattform) ein. Bist Du eingeloggt, erscheint dort Dein Name.

Um Deine Daten zu ändern klicke nun auf Deinen Namen und wähle "Kontoübersicht" aus. Du siehst nun Deine Profildaten, sowie auch Deine Investments und Dein Investorenwallet. Durch einen Klick auf die Bleistift-Symbole, kannst Du nun Deine Daten ändern und dies durch einen Klick auf den "Speichern"-Button bestätigen.

WICHTIG: Wenn Du auf CONDA Investments tätigen möchtest, musst Du Dich identifizieren. Bitte lade dafür eine gültige und gut lesbare Ausweiskopie (z.B. Reisepass) unter "Verifizierung" hoch.

Auf CONDA kann jeder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz investieren. Für Investitionen aus anderen Ländern nimm bitte Kontakt mit uns auf: team@conda.at oder team@conda.de.

Investition für Personen die nicht die volle Geschäftsfähigkeit besitzen (Personen unter 18 Jahren), können über die gesetzlichen Vertreter erfolgen. In diesen Fall nimm bitte ebenfalls Kontakt mit uns auf.

Auf CONDA werden innovative, gewinnorientierte Unternehmen präsentiert, deren Produkte oder Dienstleistungen bereits einen potentiellen Mehrwert für die Crowdinvestoren selber darstellen.

CONDA legt dabei einen speziellen Fokus auf hochwertige, regionale Unternehmen. Das Angebot ist branchen-, technologie-, und konzeptübergreifend gestaltet (Startup; Franchise; Anlagen) wodurch jedem Investor und jeder Investorin die Möglichkeit zur Risikostreuung geboten wird.

Wir arbeiten, speziell (aber nicht nur) im Bereich Immobilien, mit ausgewählten PartnerInnen, allesamt ExpertInnen in der Branche, zusammen. Diese verwenden unsere Plattformtechnologie (alle Informationen zu CONDA Whitelabel) um selber Projekte mittels Crowdinvesting zu finanzieren (Beipsiel: www.recrowd.at).

Diese Projekte werden zum Teil auch auf CONDA veröffentlicht, jedoch immer mit dem Label „Co-Platzierung“ gekennzeichnet. Damit unsere InvestorInnen volle Transparenz haben und auf einen Blick erkennen, wer hinter dem jeweiligen Projekt steht. Selbstverständlich stehen wir unseren InvestorInnen bei Fragen zu co-platzierten Projekten, oder für Hilfe bei Investments auf unseren Partnerplattformen, jederzeit zur Verfügung!

Falls die Plattform einmal nicht mehr existieren sollte, werden alle Informationen dem Unternehmen übergeben. Darlehensverträge und Substanzgenussrechtsverträge sind unabhängig vom Fortbestand von CONDA gültig, da diese direkt zwischen Investor und Unternehmen geschlossen werden.

Die Nutzung von CONDA sowie unseren Services ist für InvestorInnen kostenlos.

Investieren & Investitionsprozess

Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.

Die Beteiligung an einem Crowdinvesting-Projekt ist ein Risikoinvestment und kann im Worst Case, bei Insolvenz des Unternehmens, zu einem Totalverlust der Einlage führen. Das Risiko beschränkt sich jedoch auf die getätigte Investitionssumme und es besteht somit keine Nachschusspflicht. Um das Risiko zu minimieren, empfehlen wir eine Risikostreuung durch Investition in mehrere Projekte durchzuführen.

Insolvenzrisiko Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners (Emittenten). Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust.

Totalverlustrisiko Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos wird. Das Risiko des Totalverlustes bei Einzelinvestments ist dementsprechend höher.

Malversationsrisiko Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen des Partners (zB Emittenten) zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können die Gesellschaft des Partners mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen.

Klumpenrisiko Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn man keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten.

Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen Darunter ist zu verstehen, dass die Investitionen nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind und dass es in der Regel keinen Kurswert gibt. Um das Risiko bestmöglich abzusichern, empfiehlt es sich in mehrere Projekte zu investieren. Damit werden einzelne Ausfälle von Unternehmen durch die höheren Renditen aus den anderen Unternehmen ausgeglichen.

Bei einem partiarischen Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (in unserem Fall der/die CrowdinvestorIn) dem/der DarlehensnehmerIn (einer Gesellschaft) Kapital zur Verfügung stellt und im Gegenzug Rückzahlungen und eine entsprechende Verzinsung erwartet. Dabei ist er im Rang zwischen klassischen Fremdkapital- und Eigenkapitalgebern.

Partiarische Nachrangdarlehen unterscheiden sich von anderen Darlehen dadurch, dass die Verzinsung

aus einem laufenden Zinssatz auf das eingesetzte Kapital und einer Beteiligung am Unternehmenserfolg in Form von Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung oder Beteiligung am Unternehmenswert, bestehen kann. Am Ende der Laufzeit wird das investierte Kapital zurückbezahlt.

Nachrangdarlehen gewähren in der Regel keine Mitgliedschaftsrechte wie Stimmrecht, Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Anfechtungsrecht in Gesellschafterversammlungen. Außerdem sind Kapitalgeber bei partiarischen Nachrangdarlehen nicht an Verlusten des Unternehmens beteiligt. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können an Dritte abgetreten werden. Die Gesellschaft führt Zahlungen jeweils nur soweit aus, soweit die Durchführung der jeweiligen Zahlung keine Insolvenz der Gesellschaft bewirkt und nicht zu einem Insolvenzgrund führt.

Partiarische Nachrangdarlehen beim Crowdinvesting über die CONDA Plattform Unternehmen können auf der CONDA Plattform partiarische Nachrangdarlehen mit fixer Laufzeit zur Finanzierung von Unternehmen anbieten. Details zu Laufzeit, Zinssatz und die Rahmenbedingungen zur Teilnahme am Unternehmenserfolg sind auf der jeweiligen Projektseite bzw. im Vertrag zu finden.

Was bedeutet Nachrangigkeit? Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zuerst Forderungen anderer Gläubiger (wie Banken, Lieferanten, etc…) bedient werden. Für den Kapitalgeber bedeutet dies ein gesteigertes Risiko, welches in der Regel mit höheren Zinsen vergütet wird. Das Vorliegen von Nachrangigkeit soll vom Geldgeber auf jeden Fall bei der persönlichen Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.

Die InvestorInnen verpflichten sich gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass sie Befriedigung ihrer Forderungen aus diesem Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs. 1 UGB) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin.

Startup Investment Ein Startup ist ein junges, innovatives Unternehmen, das sich im Wachstum befindet. Als InvestorIn hast Du ein etwas höheres Ausfallsrisiko, da das Unternehmen am Markt meist noch nicht etabliert ist. Dafür erhältst Du jedoch einen höheren Basiszinssatz und profitierst außerdem von der Unternehmenswertbeteiligung. Die Basiszinsen, zusammen mit der Unternehmenswertbeteiligung, ergeben dann die ausgewiesene durchschnittlich erwartete Verzinsung.

+ hohe Zinsen + hohe Wachstumschancen - höheres Ausfallsrisiko

KMU Investment Klein- und Mittelbetriebe sind am Markt bereits etablierte Unternehmen mit Umsätzen bis 50 Mio. Euro pro Jahr. Da ein Investment in ein KMU mit weniger Risiken verbunden ist, erhältst Du einen geringeren Zinssatz. Du hast als InvestorIn jedoch bessere Einblicke in die unternehmerischen Tätigkeiten und (auf Grund der verfügbaren Vorjahresberichte) in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

+ geringeres Ausfallsrisiko als bei einem Startup + besserer Einblick in wirtschaftliche Lage des Unternehmen - geringere Zinsen

Immobilien Investment Bei Immobilien-Projekten handelt es sich um Bauprojekte oder auch um Bestandsimmobilien. Der Vorteil für Dich als InvestorIn liegt darin, dass Du Dich bereits mit relativ kleinen Beträgen an den Immobilienprojekten beteiligen und von attraktiven Zinsen profitieren kannst. Üblicherweise ist dies sonst nur Großanlegern und institutionellen InvestorInnen vorbehalten. Viele Immobilienprojekte bieten durch ihr Liegenschaftsvermögen höhere Sicherheit und sind deshalb eine gute Ergänzung zu Startup-Investitionen.

+ hohe Zinsen + kurze Vertragslaufzeiten + geringeres Ausfallsrisiko

Pro Projekt kann jeder Investor zwischen EUR 100,00 und EUR 5.000,00 investieren. Größere Zeichnungsbeträge können nur nach vorheriger Abstimmung mit CONDA durchgeführt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Investor einen Betrag über €5.000 (in AUT) investieren? Prinzipiell sind die gesetzlichen Regelungen über die Investitionssumme abhängig vom Wohnsitz des Investors und davon, in welchem Land das Crowdinvesting-Projekt angeboten wird. Folgende Voraussetzungen müssen seitens des Investors/der Investorin erfüllt und schriftlich im Nachhinein bestätigt werden:

InvestorInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich

sind professionelle Anleger (Banken, Fonds, etc.), oder  juristische Personen, aber keine VerbraucherInnen, oder investieren maximal das Doppelte ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (gerechnet auf 12 Monate), oder investieren maximal 10 % ihres Finanzanlagevermögens und können deshalb einen Betrag größer EUR 5.000 investieren. Beispiel A: Du hast EUR 6.000,00 investiert. Dein Finanzanlagevermögen muss somit größer als EUR 60.000,00 sein.

Beispiel B: Du hast EUR 6.000,00 investiert: Dein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (gerechnet auf 12 Monate) ist größer als EUR 3.000,00.

Die Investition in ein junges Unternehmen – die das Kapital für den Aufbau benötigt – ist grundsätzlich ein langfristiges Investment. Das Ziel ist gemeinsam die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erfolg des jungen Unternehmens zu schaffen.

Unter diesem Hintergrund sind im CONDA Beteiligungsmodell folgende Zahlungen vorgesehen:

Laufender Zins (Basiszinssatz) Pro Beteiligungsmodell wird ein Basiszinssatz definiert aus dem sich der laufende Zins errechnet (Basiszinssatz x Investitionsbetrag). InvestorInnen haben qualifiziert nachrangig Anspruch auf diesen Zins, was bedeutet dass er dann ausgeschüttet wird, wenn (1) das EBITDA des Vorjahres nicht negativ ist, (2) das Eigenkapital des Unternehmens positiv ist und (3) der Fortbestand des Unternehmens nicht durch die Ausschüttung gefährdet wird.

Wenn eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der laufende Zins auf die nächste Periode, in der diese Voraussetzungen erfüllt werden, vorgetragen und mit dem Basiszinssatz verzinst.

Verkauf Die InvestorInnen können ihren Anteil an andere CrowdinvestorInnen verkaufen. Details siehe (Wie kann ich meine Anteile verkaufen?).

Laufzeitende (Unternehmenswertbeteiligung) Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Du bitte dem jeweiligen Darlehensvertrag entnimmst. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert mittels Umsatz-Multiple oder Fachgutachten ermittelt. Der jeweils höhere Wert gilt als Berechnungsgrundlage und die InvestorInnen erhalten, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, ihren Anteil an der Unternehmenswertsteigerung.

Der Unternehmenswert nach der Zeichnungsfrist setzt sich aus dem Unternehmenswert vor der Beteiligungszeichnung und dem Kapital aus der Zeichnung zusammen. Da zum Ende der Zeichnungsfrist das gesamte Kapital des Unternehmens feststeht, kann erst zu diesem Zeitpunkt die genaue Beteiligungshöhe bestimmt werden.

Pro CrowdinvestorIn berechnet sich vereinfacht die Beteiligungshöhe nach folgender vereinfachten Formel*:

Zeichnungsbetrag / (gesamter Zeichnungsbetrag + Unternehmenswert vor Beteiligungszeichnung)

Die Bandbreiten der Beteiligungshöhe werden jeweils auf der Internetseite bekannt gegeben. Die Beteiligungshöhe kann sich jedoch im Lebenszyklus der Beteiligung verändern, insbesondere durch Kapitalerhöhungen, wenn zusätzliche InvestorInnen Kapital dem Unternehmen zur Verfügung stellen.

*Die genaue Beteiligungshöhe berechnet sich auf der Basis einer im Darlehensvertrag oder Substanzgenussrecht definierten Nominale zum Stammkapital der Gesellschaft, die die vereinfachte Berechnung der Beteiligungshöhe widerspiegelt. Die genaue Höhe kann erst mit Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben werden und kann sich auch über den Lebenszyklus des Unternehmens verändern.

Ein Anteil kann (beim Nachrangdarlehen jederzeit, beim Substanzgenussrecht jeweils zum Jahresende) an andere InvestorInnen verkauft oder verschenkt werden.

Die/der neue CrowdinvestorIn muss sich auf der CONDA-Plattform registrieren und ein Anlegerprofil erstellen. Die Übertragung muss CONDA per Email an team@conda.at oder team@conda.de mitgeteilt werden und wird dann auf der Plattform hinterlegt. Die Einkünfte aus dem Verkauf unterliegen dem Sondersteuersatz gem. § 27a EStG von 25 % und sind vom/von der CrowdinvestorIn in seine/ihre Einkommensteuerklärung aufzunehmen. Weiters unterliegt die Übertragung einer gesetzlichen Zessionsgebühr in Höhe von 0,8%, soweit für die Übertragung eine Urkunde verfasst wurde. Die Zessionsgebühr von 0,8 % vom Verkaufswert ist selbständig an das Finanzamt abzuführen.

Als InvestorIn musst Du das Investment per SEPA Überweisung (IBAN und BIC) auf das Projektkonto einzahlen.

Für die Überweisung werden durch CONDA keine Servicegebühren verrechnet.

Etwaige Bankspesen und Gebühren (z.B. Spesen Deiner Hausbank) sind durch Dich zu tragen („zu Lasten Auftraggeber“).

SEPA Überweisungen (ehemals EU-Standardüberweisung oder EU-Binnenüberweisung) im EU/EWR-Raum werden als EU-Binnenzahlung behandelt und fallen damit unter die EU-Preisverordnung. D.h Deine SEPA Überweisung wird wie eine Inlandszahlung behandelt. Bei SEPA-Zahlungen aus Nicht-EU-Staaten kann es Gebühren geben (z.B. Schweiz). Erkundige Dich bitte bei Deiner Bank.

Nach Erreichen der Fundingschwelle ist die Crowdinvesting-Kampagne jedenfalls erfolgreich. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen die bereits getätigten (und bezahlten) Investitionen annehmen und das Kapital wird dem Unternehmen übergeben. Alle InvestorInnen erhalten dazu eine Benachrichtigung per E-mail.

CONDA führt ein Investoren-Register aller InvestorInnen, die in das jeweilige Unternehmen investiert haben.

Indem Du Deinen Namen veröffentlichst, kannst Du Deine Unterstützung für das jeweilige Unternehmen kundtun und zeigen, dass Du an das Projekt glaubst.

Wir sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche (§40 ff Bankwesengesetz) verpflichtet, die Identität der InvestorInnen zu überprüfen. Deine persönlichen Daten und die Kopie Deines Passes werden daher benötigt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und alle CrowdinvestorInnen eindeutig identifizieren zu können.

Die Bankkonten werden von dem Zahlungsdienstleister Lemonway zu Verfügung gestellt.

Alle, bei Lemonway, angelegten Konten werden bei der deutschen BNP Paribas Niederlassung Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main geführt. Daher führen die Projekt-Bank-Konten das „DE“ Kürzel beim IBAN. Für InvestorInnen hat es keine Auswirkungen, dass die kontoführende Bank ihren Sitz in Deutschland hat, da Überweisungen im Rahmen der SEPA Verordnung im EU/EWR-Raum als EU-Binnenzahlung behandelt werden und daher unter die EU-Preisverordnung fallen. D.h die SEPA Überweisung wird wie eine Inlandszahlung behandelt und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Ja, auch Unternehmen können direkt in Crowdinvesting-Projekte investieren. Hierfür sind nur einige zusätzliche Informationen notwendig, die Du direkt im Investitionsprozess zur Verfügung stellen kannst. Gerne stehen Dir bei Fragen einer unserer MitarbeiterInnen zur Verfügung!

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wir verpflichtet, alle InvestorInnen – unabhängig vom Investitionsbetrag – zu identifizieren.

Für Privatkundinnen benötigen wir hierfür eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises:

Reisepass (inklusive maschinenlesbaren Bereich) oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite). Falls als Unternehmen investiert wird, sind die Anforderungen höher. Hier sieht das Gesetz vor, dass „angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Eigentums- und Kontrollstruktur des Kunden zu verstehen“ und „der aufrechte Bestand, der Name, die Rechtsform, die Vertretungsbefugnis und der Sitz der juristischen Person“ jedenfalls zu überprüfen sind. Diese aufwendigen Formulierungen zielen auf eine zentrale Frage ab: Wem gehört’s / wer bestimmt? Um das herauszufinden sind folgende Unterlagen notwendig:

GmbH Firmenbuchauszug (nicht älter als 8 Wochen), eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin, eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) für jeden Endbegünstigten, der mindestens 25% der Unternehmensanteile besitzt. Bei Investitionen von Aktiengesellschaften:

Firmenbuchauszug (nicht älter als 8 Wochen), weitere relevante Firmenbuchauszüge – Beteiligungen AG, eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) für jeden Endbegünstigten, der mindestens 25% der Unternehmensanteile besitzt.

Recht & Steuer

Als InvestorIn hast Du Informationsrechte über den Stand des Unternehmens. Nach Deinem Investment erhältst Du regelmäßige Updates sowie Erfolgsberichte vom jeweiligen Unternehmen - über die Plattform oder per Email.

Durch Deine Beteiligung besitzt Du als InvestorIn keine Mitspracherechte aber auch keine weiteren Pflichten.

Die steuerlichen Informationen zu den einzelnen Projekten findest Du unter “Kundeninformation” auf der jeweiligen Projektseite bzw. in den zugeschickten Vertragsunterlagen. Bitte beachte, dass wir keine individuellen Auskünfte zum Thema Steuern geben können, sondern nur eine allgemeine Information und Beispiele.

Bitte wende Dich ggf. an einen Steuerberater, um abzuklären, ob dies auf Deine persönliche Situation zutrifft.

Ist die/der CrowdinvestorIn ein/e VerbraucherIn, hat sie/er das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragabschlusses von der Investition zurückzutreten.

Macht sie/er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird CONDA den Zahlungsdienstleister Lemonway veranlassen, innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, den Investitionsbetrag an den/die CrowdinvestorIn zurückzuzahlen.

Erklärungen und Mitteilungen im Verhältnis zwischen CONDA und CrowdinvestorInnen haben schriftlich (per eingeschriebenem Brief oder E-Mail) zu erfolgen. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die/der CrowdinvestorIn Erklärungen und Mitteilungen an CONDA auch über die Online-Plattform abgeben.

Erklärungen und Mitteilungen sind an folgende Adresse zu richten:

Für Österreich: zero21 Funding Services GmbH Lichtensteinstraße 111-115, 1090 Wien Email: team@conda.at Für Deutschland: CONDA Deutschland Crowdinvesting GmbH Brabanter Straße 4, 80805 München Email: team@conda.de